Netzgesellschaften

Neckar Netze

Zwischen NEV und EnBW bestehen langjährige und vertrauensvolle Beziehungen. Mit der 2012 gegründeten Netzgesellschaft bleibt die kontinuierliche Fortführung dieser Zusammenarbeit sichergestellt – für eine weiterhin verlässliche Energieversorgung in den Verbandsbereichen Baden-Württembergs.

Kontakt

Für Alle
Sie möchten eine PV-Anlage auf dem Dach installieren und haben Fragen zur Einspeisung? Sie sind Bauherr und möchten eine Freileitungsisolierung beauftragen?
Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Transformatorstation erweitern oder umbauen?
Die Netze BW hilft Ihnen gerne bei all Ihren Fragen weiter.
Täglich zu erreichen von 08.00 – 20.00 Uhr unter: 0800 – 3629-900

Für Kommunen
Auch den Kommunen stehen wir zur Seite.
Egal ob Sie Fragen zur Straßenbeleuchtung, Breitband-Infrastruktur oder zu Photovoltaik und Speicher haben,
gehen Sie auf die Seite der www.netze-bw.de/kommunen.
Scrollen Sie bis zum Ende der Seite und geben Sie, um Ihren Regionalen Ansprechpartner zu finden, die Postleitzahl Ihrer Gemeinde ein.

Störungshotline für Strom (bitte nur im Störungsfall)
Die für unser Netzgebiet zuständige Leitstelle der Netze BW ist rund um die Uhr besetzt. Die Mitarbeiter der Störungsrufannahme nehmen Ihre Störungsmeldungen schnell entgegen und leiten diese umgehend an die zuständigen Stellen weiter. Bei größeren Ausfällen kann es vorkommen, dass Sie nicht sofort mit einem unserer Mitarbeiter verbunden werden. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis.
0800 – 3629 477

Für weitere Informationen Rund um die Neckar Netze, besuchen Sie die Website www.neckarnetze.de.

KAWAG Netze

Die Namen der Süwag-Gesellschaften greifen die regionale Tradition der Energieversorgung im Neckar-Raum auf: KAWAG Netz GmbH & Co. KG beziehungsweise KAWAG AG & Co. KG. Die unterschiedlichen Unternehmensformen stehen für die verschiedenen Möglichkeiten, die den Kommunen offeriert werden. Sie können sich entweder rein finanziell, dafür steueroptimiert beteiligen (AG & Co. KG), oder aber auch operativ als unternehmerischer Mitgesellschafter in einer GmbH tätig werden.

Gemeinsam mit dem NEV stehen damit kommunalen Partnern individuelle Kooperationsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Süwag-Netzgesellschaften stehen als gemeinsame Lösung für diejenigen Kommunen zur Verfügung, die mit der Süwag keine individuellen Lösungen anstreben – seien es Konzessionsverträge oder bilaterale gemeinsame Netzgesellschaften.

Das nicht zuletzt auf die Initiative des NEV zurückgehende Modell betont den energiepolitischen Hintergrund, um mittels starker Partner wie dem NEV und seiner Kommunen in Baden-Württemberg die Energiewende vor Ort zu realisieren. Mit den Netzgesellschaften behalten NEV-Kommunen und NEV-Landkreise ihre Einflussmöglichkeiten auf die Energieversorgung in ihrem Verantwortungsbereich. Damit können sie ihrem Auftrag, die Energiewende aktiv umzusetzen, gut nachkommen. Mit der Süwag verbindet den NEV seit Jahren eine gute und konstruktive Zusammenarbeit. Diese unter den vertraglichen Voraussetzungen der Netzgesellschaften fortzuführen, ist ein gutes Vorzeichen für die sichere Energieversorgung in den Verbandsbereichen von Baden-Württemberg.

Der NEV erhält mit den Netzgesellschaften wichtige Strukturen, um beim Umstieg auf erneuerbare Energien, beim Aufbau intelligenter Netze und der verlässlichen Erfüllung der Daseinsvorsorge gut mithalten und vor allem auch mit gestalten zu können.